AGB

MOROSANI AGB FÜR PRIVATE GÄSTE UND KLEINGRUPPEN (pdf)

MOROSANI AGB FÜR SEMINAR, BANKETT UND ZIMMERKONTINGENT (pdf)

 
MOROSANI AGB für private Gäste und Kleingruppen

1 GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnah-meverträge (einheitliche Bezeichnung für Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmerverträge, nachfolgend kurz „Vertrag“) sowie alle für den Kunden (einheitliche Bezeichnung für Gast, Besteller, Mieter, Veranstalter, Vermittler etc.) erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Morosani Hotels Davos inkl. Morosani Posthotel, Morosani Schweizerhof, Morosani Fiftyone (nachfolgend kurz „Hotel“) unter den folgenden Firmierungen:

Morosani Hotels Davos
Promenade 50 CH 7270
Davos Platz

1.2 Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Hotel ausdrücklich schriftlich anerkannt.

2 VERTRAGSABSCHLUSS, VERJÄHRUNG

----- Datenschutzhinweis -----
2.1. Mit Vertragsabschluss willigen Sie ein, dass personen-bezogene Daten zum Zweck der Durchführung des entstehenden Hotelaufnahmevertrags verarbeitet werden. Die entsprechenden Hinweise entnehmen Sie folgender Datenschutzerklärung unter: https://www.morosani.ch/de/datenschutz/ Gemäss §15-18 DSGVO haben Sie das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, und Einschränkung ihrer personenbezogenen Daten. Sie können darüber hinaus jederzeit von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen.
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2.2 Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach schriftlichem Buchungsantrag des Kunden und durch die Buchungsbestätigung des Hotels zustande. Dem Hotel steht es frei, den Antrag schriftlich, in Textform (E-Mail, Fax) oder schlüssig, durch Leistungserbringung, zu bestätigen.

2.3 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Kunden vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Kunden weiterzugeben.

2.4 Tätigt der Kunde eine Gruppenbuchung kommt ein sog. Kontingentvertrag zustande. Der Kontingentvertrag regelt vorrangig und ergänzend diese AGB. Im Rahmen dieses Kontingentvertrages haftet der Kunde für sämtliche Schäden, die der Endnutzer schuldhaft verursacht.

2.5 Eine kleine Gruppenbuchung liegt vor, wenn durch einen Kunden im Wege eines oder mehrerer Buchungsvorgänge mehr als 5 Zimmer in einem Hotelbetrieb, die im zeitlichen und/oder sachlichen Zusammenhang liegen, gebucht werden. Eine kleine Gruppenbuchung ist unabhängig vom Weg der Buchung. Diese kann persönlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail, schriftlich, über Hotelwebseite, über Vermittler (z.B. sog. Online Portale) oder auf anderem Wege erfolgen.

2.6 Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

2.7 Buchungen dürfen nur durch vollgeschäftsfähige Personen getätigt werden.

2.8 Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Soweit diese abgeändert werden können, gilt für Schadenersatzansprüche eine absolute Verjährung von 6 Monaten nach Abreise.

2.9 Die jeweils gültige Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages und kann beim Hotel erfragt werden.

3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer nach Massgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlas-sung und die von ihm in Anspruch genommenen bzw. gebuchten weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.

3.3 Die vereinbarten Preise schliessen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
a) Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags-schluss werden die Preise entsprechend angepasst.

3.4 Das Hotel ist aus wichtigem Grund berechtigt, Kunden zum gebuchten Preis in einem anderen Hotel vergleichbarer Ausstattung und Leistung unterzubringen, ohne dass an das Hotel Regressansprüche gestellt werden können, wenn die Unterbringung im reservierten Hotel nicht möglich ist.

3.5 Hat der Kunde innerhalb eines Zeitraums gebucht, zu dem eine Messe, eine Grossveranstaltung oder ein sonstiges Ereignis stattfindet und wird nach Vertragsschluss aus Gründen, die das Hotel nicht zu vertreten hat, ein derartiges Ereignis zeitlich verschoben, gilt dieser Vertrag für den neuen Zeitraum, wenn dem Hotel die Erfüllung der vereinbarten Leistungen zu diesem Zeitpunkt möglich ist. Ob das Hotel seine Leistungspflicht erfüllen kann, teilt es dem Kunden innerhalb einer angemessenen Frist mit. Ist die Leistung nicht möglich, insbesondere wenn die gebuchten Zimmer für den neuen Zeitraum schon an Dritte vermietet sind, können die Parteien ohne Angaben von Gründen von dem Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die jeweils andere Partei ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für schon gewährte Leistungen. Diese sind zurückzuerstatten bzw. zu vergüten.

3.6 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um den marktüblichen Preisspiegel anheben. In diesem Fall steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu.

3.7 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

3.8 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
a) Bitte beachten Sie: Bei Check-in ist die Angabe Ihrer Kreditkartendaten zur Sicherheit/Garantie oder ein BAR Sicherheitsdeposit von mindst. CHF 100 pro Person, pro Nacht notwendig.

3.9 In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsabschluss eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bzw. eine Anhebung der vertraglich vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.10 Nutzt der Kunde für die Bezahlung von Produkten des Hotels mit Vorauszahlungspflicht (z.B. allgemeine Bestellungen mit Vorauszahlung oder garantierte Buchung) eine Kreditkarte ohne diese physisch vorzulegen (z.B. über Telefon, Internet o.ä.), ist der Kunde im Verhältnis zum Hotel nicht berechtigt, seinem Kreditkarteninstitut gegenüber diese Belastung zu widerrufen.

3.11 Der Gesamtbetrag abzüglich eventueller Vorauszah-lungen ist, sofern nicht anders vereinbart, nach detaillierter Rechnungsstellung bei Anreise fällig.

Zahlungsmittel
Als Zahlungsmittel sind American Express, Diners Club, Mastercard, Visa, JCB, Maestro sowie Bargeld akzeptiert. Checks werden keine angenommen. Als Bankverbindung steht nachfolgendes Konto zur Verfügung:
Kontoname: AG Hotels Schweizerhof und Post Davos
Kontonummer: 453350-71
Clearing Nummer: 4835
SWIFT: CRESCHZZ80A
BIC: CH67 0483 5045 3350 7100 0

3.12 Das Hotel ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Kunden im Hotel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und eine sofortige Zahlung zu verlangen.

3.13 Bei Gruppenbuchungen von mehr als 5 Zimmern wird, sofern nicht anders vereinbart, eine Anzahlung in Höhe von:
Bis 90 Tage vor Anreise eine Anzahlung in der Höhe von (50% des Zimmerumsatzes).
Bis 60 Tage vor Anreise eine Anzahlung in der Höhe von (25% des Zimmerumsatzes).
Bis 14 Tage vor Anreise eine Anzahlung in der Höhe von (25% des Zimmerumsatzes).

Bei kurzfristigen Gruppenbuchungen innerhalb von 4 Wochen vor Anreise entfällt die Anzahlung und der gesamte Buchungsbetrag wird in voller Höhe sofort nach Bestätigung der Buchung fällig. Die Anzahlung kann sowohl per Kreditkarte (+3% Extra Gebühren: Kreditkartenkommission) oder Banküberweisung erfolgen.

3.14 Kostenübernahmen werden vom Hotel nur bis zu einem Betrag von maximal CHF 500 pro Aufenthalt akzeptiert. Das Hotel behält sich das Recht vor eine Bonitätsprüfung der Firma durchzuführen. Das Hotel benötigt eine Sicherheitsleis-tung in Form einer gültigen Kreditkartengarantie. Eine Rechnung wird nach Aufenthalt des Kunden an die im Formular aufgeführte Adresse gesandt. Es werden nur vollständig ausgefüllte Formulare des Hotels mit Firmen- bzw. Behörden-/Institutionsstempel mit Sitzt in der Schweiz akzeptiert. Das Hotel behält sich vor, Kostenübernahme-Erklärungen im Einzelfall abzulehnen. Es werden keine Rechnungen ins Ausland gesendet.

3.15 Gesonderte Bestätigungen für Visa-Anträge werden nur nach Vorauszahlung des Gesamtbetrages der Buchung ausgestellt. In der Regel erfolgt die Zustellung per Email an die entsprechende Botschaft oder Organisationsteam. Für diesen Service wird eine Gebühr in Höhe von CHF 10 fällig, die zusammen mit der Vorauszahlung zu leisten ist und auch im Falle einer Stornierung der Buchung oder der Ablehnung des Visa-Antrages nicht zurückerstattet wird.

3.16 Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug (Bankspesen, Wechselkursdifferenzen, usw.) zahlbar. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, gegenüber Verbrauchern die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8 Prozent über dem Basiszinssatz. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von CHF 15 erheben.

3.17 Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER GEBUCHTEN LEISTUNGEN (NICHTANREISE / „NO SHOW“)

Das Hotel räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:

Non Refundable Rate und Room Only Raten
Garantierte Reservierung: Die Reservation gilt als bestätigt, wenn 100% des Gesamtbetrags von der angegebenen Kreditkarte belastet ist. Die Anzahlung ist am Tag der Buchung erforderlich und nicht rückerstattbar. Stornierung: Keine Änderungen oder Stornierungen sind kostenfrei erlaubt.

Best Available Rate / Pauschalen
Garantierte Reservierung: Alle Reservierungen müssen mit einer gültigen Kreditkarte garantiert werden. Alternativ: 100% Anzahlung vor Anreise. Stornierung: Winter: bis 2 Wochen vor Anreisetag-kostenfrei / weniger als 2 Wochen vor Anreise-ganzer Aufenthalt. Sommer: bis 2 Tage vor Anreise-kostenfrei / weniger als 2 Tage vor Anreise-ganzer Aufenthalt.

Danach wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 100 Prozent des vereinbarten gesamten Buchungsbetrages berechnet. Wir behalten uns vor, Annullationskosten direkt mit der zur Garantie mitgeteilten Kreditkarte zu belasten.

4.1 Für Gruppenbuchungen ab 5 Zimmern gilt, sofern nicht anders vereinbart, folgende Stornofristen:
Bis 90 Tage vor Anreise kann die gesamte Reservations-standes kostenfrei annulliert werden.
Bis 60 Tage vor Anreise können max. 25% des aktuellen Reservationsstandes kostenfrei annulliert werden.
Bis 14 Tage vor Anreise können max. 10% des aktuellen Reservationsstandes kostenfrei annulliert werden.

Danach wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 100 Prozent des vereinbarten gesamten Buchungsbetrages berechnet.

4.2 Die vorstehenden Regelungen zu den Stornierungsfristen und - gebühren gelten entsprechend, sofern nicht bei Vertragsabschluss gesonderte Regelungen getroffen wurden. Es wird darauf hingewiesen, dass gesonderte Regelungen vor Allem zu Sonderterminen wie Messen, Feiertagen, oder speziellen Angeboten, wie beispielsweise aber nicht begrenzt auf Frühbucherraten, Geltung finden.

4.3 Zu Messen sind Preise, sofern nicht anders vereinbart, vorauszahlungspflichtig und können nach Buchungsbestätigung nicht mehr kostenfrei storniert werden. Im Falle einer Stornierung oder einer Nichtanreise berechnet das Hotel eine Rücktrittspauschale von 100 Prozent des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises.

4.4 Zimmerpreise mit Rabatten müssen, sofern nicht anders vereinbart, vorausbezahlt werden und sind nach Buchungsbestätigung nicht mehr kostenfrei stornierbar. Im Falle einer Stornierung oder einer Nichtanreise berechnet das Hotel eine Rücktrittspauschale von 100 Prozent des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises.

4.5 Ein Rücktritt des Kunden von einem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Form und der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.

4.6 Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 100% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

4.7 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag (z.B. Optionsdatum) schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt.

4.8 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Wird eine schriftliche Zustimmung zum Rücktritt des Kunden vom Hotel unter der Voraussetzung erteilt, dass der Kunde für die nicht in Anspruch genommenen Zimmer Schadensersatz zu leisten hat, so wird die entsprechende Rechnung ohne Ausweis von Umsatzsteuer erteilt.

4.9 Im Fall einer Nichtinanspruchnahme (Nichtanreise / No-Show), wird die entsprechende Rechnung mit Ausweis von Umsatzsteuer erteilt. Dies gilt vorbehaltlich einer Änderung der Verwaltungsanweisungen der Finanzbehörden.

5 RÜCKTRITT DES HOTELS

5.1 Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurück treten kann bzw. ein Optionsdatum zugesichert wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Zusätzlich gilt dies, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und/oder sich die Umstände bezüglich des Anfragedatums geändert haben (z.B. spezielle Events) und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2 Wird eine gemäss Ziffer 3 Abs. 8, 9 und 13 vereinbarte oder geforderte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag ausserordentlich zurückzutreten, insbesondere falls:

a) höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
b) Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Informationen über die Person des Kunden oder des Zwecks des Aufenthaltes, gebucht werden (z.B. geschäftlichen- , kulturellen-, politischen Anlässen oder Messen)
c) das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
d) ein Verstoss gegen Ziffer 2 Abs. 5 oder 6, Ziffer 7 Abs. 4 oder 6 oder 7 vorliegt;
e) das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertrags-abschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Kunde fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen;
f) der Kunde über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach einer Zivilprozess-ordnung abgegeben, ein aussergerichtliches der Schul-denregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
g) ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.

5.4 Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

5.5 In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6 AN- UND ABREISE, SONSTIGE BESTIMMUNGEN ZUM HOTELAUFENTHALT

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstel-lung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.

6.2 Der Kunde haftet dem Hotel gegenüber für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistungen des Hotels erhalten, verursacht werden.

6.3 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.

6.4 Am vereinbarten Abreisetag müssen die Zimmer bis spätestens um 12.00 Uhr geräumt werden. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die vertragsüberschreitende Nutzung des Zimmers bis zu 100 Prozenten des vollen gültigen Logispreises (Tagesaktueller Preis) in Rechnung stellen*. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Bei einer vorab gebuchten Spätabreise verlängert sich die Abreisezeit bis spätestens 14.00 Uhr.

a) Abweichende Vereinbarungen*
Eine vorzeitige Anreise (Early Check-In) oder eine spätere Abreise (Late Check-out) kann mit den Morosani Hotels Davos vereinbart werden, sofern die Zimmer verfügbar sind. Dabei fallen folgende Kosten an:

Early Check-In vor 11 Uhr: 100% der tagesaktuellen Zimmerrate
Late Check-Out nach 16 Uhr: 100% der tagesaktuellen Zimmerrate
Late Check-Out bis 14 Uhr: 50% der tagesaktuellen Zimmerrate

Beansprucht ein Kunde das Hotelzimmer länger als unter Ziffer 6.3 oder Ziffer 6.4 vereinbart, so hat der Kunde die in Ziffer 6.4(a) genannten Beträge zu bezahlen.

6.5 Gebuchte Zimmer sind vom Kunden bis spätestens 18.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern keine garantierte Buchung vorliegt, die durch eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung gewährleistet wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

6.6 Personen unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung von mindestens einer volljährigen Person oder mit einer Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten inklusive einer Kopie des Personalausweises der jeweiligen Person übernachten. Diese Regelung gilt nicht für Gruppenreisende in Begleitung einer von den Erziehungsberechtigten bevollmächtigten, volljährigen Person.

Haustiere
6.7 Das Mitbringen von Haustieren unterliegt der Zustimmung des Hotels. Das Hotel kann die Unterbringung von Tieren im Einzelfall ablehnen. Tiere müssen grundsätzlich im Voraus beim Hotel angemeldet werden. Das Hotel wird eine Gebühr für Haustiere erheben. Haustiere sind erlaubt, ausgenommen in den Bars und Restaurants sowie auf den Terrassen. Im Morosani Fiftyone sind Haustiere nicht gestattet. Für die spezielle Reinigung des Hotelzimmers verrechnet das Hotel eine zusätzliche Pauschale von CHF 20 PN und Haustier (ohne Futter). Zudem behält sich das Hotel vor, die durch Haustiere verursachten Schäden dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Halbpension
6.8 Bei Buchung von Übernachtung mit Frühstück wird das Frühstück im Anschluss an die Übernachtung gereicht. Bei Buchung von Halbpension oder Vollpension wird als erste Mahlzeit, sofern nichts anderes vereinbart, Abendessen gereicht. Die Essenszeiten werden spätestens bei Ankunft der Gruppe festgelegt.

MHD Dine Around
Mit der Halbpension und im Rahmen des Gourmet Dine Around stehen unseren HP Gäste folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

i. Der Gast geniesst am Abend im Rahmen der Halb-pension und / oder Dine Around ein 3-4 Gang Menu, ohne Aufpreis. Der Halbpensionszuschlag ist zu be-achten. keine Getränke beinhaltet.
ii. Der Gast bestellt ganz individuell bzw. "à la carte" und es wird pro Erwachsenen / Kind eine Gutschrift von maximal CHF 40 auf die Speisekonsumation der Hotelrechnung gutgeschrieben. Diese Gutschrift kann nicht für Getränke und andere Extras berücksichtigt werden.
iii. Alternativ zum Dinner: Mittags das Angebot MHD Lunch-Around. Hier können die Gäste anstatt des Abendessens einen Business-Lunch oder Imbiss mit Kaffee und Kuchen aus der hauseigenen Patisserie geniessen.

Konditionen: Für Abmeldungen ausserhalb des Morosani Gourmet-Arrangements wird keine Gutschrift gewährt. Tischreservationen: Wir empfehlen schon vor der Anreise einen Tisch zu reservieren. Kurzfristige Tischreservationen sind nur nach Verfügbarkeit möglich. Für die Verfügbarkeit der einzelnen Restaurants sind deren saisonale Öffnungszeiten massgebend. Während der Festtage (Weihnachten und Neujahr) ist das Dine Around Angebot eingeschränkt. Detailinformationen werden im Hotel zur Verfügung gestellt.

7 ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN FÜR DEN ERWERB VON GUTSCHEINE

7.1 Die Annahme des Vertragsangebots des Kunden gemäss dieser AGB erfolgt im Falle einer Gutscheinbestellung in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde den Gutschein vom Hotel erhält.

7.2 Aufgrund eines vom Hotel erworbenen Gutscheins ist der Kunde berechtigt, vom Hotel die im Gutschein aufgeführte Leistung zu fordern. Die aufgrund des Gutscheins vom Hotel zu erbringende Leistung erfolgt auf Grundlage dieser AGB. Das Hotel ist nur gegen Vorlage des Gutscheins zur Leistung verpflichtet.

7.3 Der Kunde ist berechtigt, den Gutschein an Dritte weiterzugeben, insbesondere zu verschenken. Auf Wunsch des Kunden legt das Hotel bereits auf dem Gutscheinformular einen Dritten fest, der den Gutschein erhalten soll. Die Festlegung eines Namens auf dem Gutschein berührt die beschriebene rechtliche Qualität des Gutscheins nicht.

7.4 Ist der Kunde Verbraucher und schliesst er mit dem Hotel durch Erwerb eines Gutschein unter ausschliesslicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln einen Vertrag ab, so steht ihm ein Widerrufsrecht nach dem Schweizerge-setz zu. Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe sowie E-Mails. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Gutschein die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung zum Gegenstand hat und sich das Hotel verpflichtet hat, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen. Dies ist insbesondere bei Gutscheinen mit bestimmtem Reservierungsdatum der Fall.

8 HAFTUNG DES HOTELS

8.1 Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel ab Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden so gering wie möglich zu halten.

8.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens CHF 1‘500, Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von CHF 200 im Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

8.3 Das Hotel haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

8.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadenersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschliesslich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen etwaiger Schadenersatzansprüche eines Kunden gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Hotels. Sie gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden.

Parkplätze / Garagenplätze
8.5 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungs-vertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.

8.6 Weckaufträge werden vom Hotel mit grösster Sorgfalt ausgeführt. Schadenersatzansprüche, ausser wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen.

Fundsachen
8.7 Zurückgebliebene Sachen des Kunden bzw. des Übernachtenden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Die Zustelladresse des Hotels kann von der Hotel- oder Firmenadresse abweichen. Schadenersatzansprüche, ausser wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben oder intern zu entsorgt.

Leistungen Dritte
8.8 Das Hotel haftet nicht für Schäden, die der Kunde anlässlich der Inanspruchnahme einer Sonderleistung eines Dritten erleidet. Der Kunde wird insoweit auf die Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Veranstalter der Sonderleistung verwiesen.

8.9 Haftungsausschluss: Die Einrichtung des Hotels wird zur sachgemässen Nutzung/Handhabung überlassen. Unsachge-mässe Nutzung/Handhabung ist strengstens untersagt. Das Hotel übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch unsachgemässen Gebrauch entstanden sind. Das Hotel behält sich das Recht vor entstandene Schäden in Rechnung zu stellen.

Rauchverbot
8.10 Im gesamten Hotel und dessen Zimmer, sowie öffentlichen Räumen gilt ein striktes Rauchverbot, sofern es vom Hotel in ausgewiesenen Bereichen nicht ausdrücklich erlaubt wird. Im Falle eines Verstosses ist das Hotel berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von CHF 1‘000 geltend zu machen (um die Feuerwehrgebühren sowie zusätzliche Reinigungskosten zu decken).

9 HAFTUNG DES KUNDEN

9.1 Der Kunde haftet für Schäden an Gebäude und/oder Inventar, die durch ihn selbst, seine Familienangehörigen oder Gäste, Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es obliegt dem Kunden, sich für derartige Haftpflichtfälle ausreichend zu versichern. Das Hotel ist berechtigt, einen Nachweis über eine entsprechende Versicherung zu verlangen.

10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

10.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftliche Sitz des Hotels oder nach Wahl des Hotels in Davos. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Das Hotel ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden anhängig zu machen.

10.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird der übrige Teil des Vertrages bzw. der AGB dadurch nicht berührt. Im Falle der Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung ist diese durch eine neue Bestimmung zu ersetzen, deren Zweck dem ursprünglich verfolgten Zweck der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn eine Lücke offenbart wird.

10.4 Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich materiellem schweizerischem Recht. Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Davos, Schweiz.

Stand: Davos, Mai 2018